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Der Rat
Der Rat, die Volksvertretung
Der Rat wird als Volksvertretung der Gemeinde von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden dürfen Deutsche und EU-Bürger, die volljährig sind und in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Wahlberechtigt sind Deutsche und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Gemeinde ansässig sind. In Ennigerloh besteht der Rat aus 32 Mitglieder sowie dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetz). Nach Beginn der Wahlzeit muss die erste Sitzung innerhalb von drei Wochen stattfinden. Danach trifft der Rat so oft zusammen, wie dies erforderlich ist, mindestens aber alle zwei Monate. Über die Einberufung des Rates entscheidet der Bürgermeister. In bestimmten Fällen ist er verpflichtet, den Rat unverzüglich einzuberufen.
Die Stellvertretung des Bürgermeisters
Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Die stellvertretenden Bürgermeister übernehmen in Abwesenheit des Bürgermeisters dessen Repräsentationspflichten sowie den Vorsitz im Rat. Zur Zeit sind zwei stellvertretende Bürgermeister gewählt.
Die Fraktionsvorsitzenden
Im Rat der Stadt Ennigerloh sind fünf Fraktionen vertreten.