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Auslegung des Beteiligungsberichtes der Stadt Ennigerloh für das Jahr 2008
Bekanntmachung bis zum 22.07.2011 Auslegung des Beteiligungsberichtes der Stadt Ennigerloh für das Jahr 2008 Die Stadt Ennigerloh weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, den Beteiligungsbericht der Stadt Ennigerloh für das Jahr 2008 einzusehen. Dieser Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts dient zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner. Der Bericht enthält insbesondere die nach § 112 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) NW a.F. erforderlichen Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der jeweiligen Gesellschaft. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Der Beteiligungsbericht liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ennigerloh, Marktplatz 1, Zimmer 119, 120, 121, 102, 59320 Ennigerloh, zur Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist möglich: montags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr dienstags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Beteiligungsbericht 2008 auf der homepage der Stadt Ennigerloh unter der Rubrik Rathaus & Service, Ortsrecht & Satzung, Kommunalverfassungsrecht einzusehen . | ||
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