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Rathaus Aktuell
2. Änderung - Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 23 Rottendorf: Satzungsbeschluss und Rechtskraft
Hinweis gem. § 18 (2) der Hauptsatzung der Stadt Ennigerloh
Beschluss über die 2. Änderung - Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 23 „Rottendorf“, Ennigerloh-Mitte, vom 20.11.2012 (Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Rat der Stadt Ennigerloh in seiner Sitzung am 12.11.2012 die 2. Änderung - Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 23 „Rottendorf“, Ennigerloh-Mitte, beschlossen. Der Aufhebungsbereich ist aus der dem Aushang beiliegenden Übersicht ersichtlich. Der Bebauungsplan tritt für den Aufhebungsbereich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung außer Kraft. Entsprechend § 6 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist vollzogen (30.11.2012).
Die aushängende Bekanntmachung enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zur Bereithaltung und Einsehbarkeit in den Bebauungsplan sowie Hinweise zur Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche sowie zur Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften.
Die öffentliche Bekanntmachung wird in der Zeit vom 23.11.2012 bis einschl. 30.11.2012 in den Aushangkästen der Stadtverwaltung vollzogen.Dieser Hinweis wurde am 21.11.2012 eingestellt.