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Beratung und Förderung
Beratung und Förderung
Beratung
Eine Beratung ist z.B. durch die Verbraucherzentrale NRW:
Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW (PDF-Datei)
oder z.B. durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich:
Förderung
Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Beispielsweise wird der Austausch von alten Heizungsanlagen in Zukunft vom BAFA gefördert und nicht mehr von der KfW. Energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus können weiterhin durch die KfW gefördert werden. Außerdem fördert das BAFA effiziente Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien, den Gebäudebereich mit Wärme und Kälte versorgen. Sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubau sind, je nach Art der Heizungsanlage, neue Fördersätze in Kraft getreten (30 % für eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung oder 45 % für eine Biomasseanlage oder Wärmepumpe, die mit dem Austausch der alten Ölheizung verbunden ist).
Die Broschüre zur Informationskampagne und Förderung finden Sie hier (PDF-Datei).
Die Förderübersicht finden Sie hier (PDF-Datei).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.