Gesetzliche Grundlagen
Das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot lautet:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin - Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz .
Diesen Grundsatz führt das 'Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)' weiter aus. Auf europäischer Ebene bindet der Amsterdamer Vertrag (Art 2 i. V. m. Art 3 Abs. 2) Exekutiven aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft an den Gleichbehandlungsgrundsatz.
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Kontakt:
Stadt Ennigerloh
Gleichstellungsstelle
Ingeborg Seliger
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh
02524 28-3030
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Veranstaltungen
Alle kreisweiten Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungsheft der Volkshochschule Oelde-Ennigerloh und auf dieser Homepage der Stadt Ennigerloh.