„getrennte Gebühr“
Einführung der „getrennten Gebühr“ für Schmutz- und Regenwasser im Gebiet der Stadt Ennigerloh
Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Ennigerloh vorgehaltene öffentliche Abwasseranlage wird gegenwärtig eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge (sogenannter Frischwassermaßstab) gekoppelt ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Regen- bzw. Niederschlagswasser enthalten. Eine Abrech-nung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht separat.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 18.12.2007 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen, Münster, entschieden, dass in allen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtend getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlags-wasser zu erheben sind. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung nicht weiter über den Frischwassermaßstab einheitlich abgerechnet werden können. Die bisherige Berechnungsbasis, einen Einheitstarif für Schmutz- und Niederschlagswasser festzulegen, ist demzufolge mit dem Gebührenrecht nicht weiter vereinbar. Hier wird also im Ergebnis geltende Rechtsprechung umgesetzt.
Ziel der "getrennten Gebühr"
Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt (getrennte Gebühr).
Somit muss die Stadt Ennigerloh aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die Gebührenstruktur neu ordnen. Hinzu kommt, dass die Bebauung im Stadtgebiet keine einheitliche Struktur aufweist und somit das Verhältnis von eingeleitetem Niederschlagswasser und Schmutzwasser nicht auf allen Grundstücken annähernd gleich ist. Auch hat die auf dem Grundstück befindliche Personenzahl keinen Einfluss auf die eingeleiteten Niederschlagswassermengen. Insofern ist es angemessen und erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen.
Vom kommenden Jahr an wird die Abwassergebühr getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung berechnet.
Umsetzung
Mit der Umsetzung hat der Eigenbetrieb Technische Betriebe der Stadt Ennigerloh die WTE Betriebs-gesellschaft mbH aus Hecklingen (Sachsen-Anhalt), beauftragt.
Der Eigenbetrieb Technische Betriebe hat aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer bzw. Steuerpflichtigen ab dem 30. April zugeschickt bekommen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Niederschlagswasserkanalisation) entwässern.
Bei Gründachflächen (Ökodächer), deren Pflanzendecke dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss des Niederschlagswassers bewirken (Mindestaufbau = 6 cm), wird voraussichtlich ein Abschlag gewährt. Gleiches gilt für schwachbefestigte (teilversiegelte) Flächen wie insbesondere Schotter, Kies, Splitt, Rasengittersteine und fachgerecht hergestelltes Ökopflaster.
Nach Rücksendung des Erfassungsblattes werden die Daten ausgewertet und die Gebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung kalkuliert. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Größe aller im Stadtgebiet in die Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt ist